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Wir verfügen über langjährige Erfahrung und das notwendige Fachwissen, und sind stets bemüht, diese für Ihr Anliegen bestmöglich und zielführend einzusetzen. Diskretion und Transparenz dem Kunden gegenüber sind unser höchstes Gebot.
Zu unseren Kunden gehören Privatpersonen, als auch Unternehmen.
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
Gerne stehen wir für ein unverbindliches und kostenloses Erstberatungsgespräch zur Verfügung.
Unsere qualifizierten Berufsdetektive ermitteln diskret und effizient, um Ihnen Klarheit und Gewissheit zu bringen.
Wir garantieren Ihnen eine rechtssichere Ermittlung.
Jederzeit klare Kostenübersicht ohne Überraschungen.
Ihr zuverlässiger Partner in Detektivangelegenheiten.
Hilfestellung im rechtlichen Rahmen wird wie folgt angeboten:
“Täglich helfen wir Menschen und Unternehmen, Antworten zu finden und Gerechtigkeit zu erreichen. Lassen Sie uns Ihr verlängerter Arm in der Welt der Ermittlungen sein.”
In einem unverbindlichen und vertraulichen Gespräch besprechen wir Ihr Anliegen, klären erste Fragen und skizzieren mögliche Vorgehensweisen.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten. Gemeinsam legen wir ein Budget fest und besprechen alle weiteren Schritte.
Unsere erfahrenen Detektive führen die Ermittlungen diskret und professionell durch. Über Fortschritte und Ergebnisse informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen.
Aus diesem Grund wird unsererseits eine faire und transparente Kostenschätzung für Sie erarbeitet und in Folge auftragsbezogen ein Budget mit Ihnen vereinbart. Wir informieren Sie während bestehendem Auftrag laufend über die angefallenen Kosten, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden.
Ihre Zufriedenheit, liegt uns am Herzen!
Kostenübernahme für Berufsdetektive: Rechtliche Grundlagen
Die Kosten für die Beauftragung eines Berufsdetektivs werden als Rechtsverfolgungskosten betrachtet.
Wer durch sein eigenes Verhalten den Einsatz eines Berufsdetektivs notwendig macht, ist dafür finanziell verantwortlich und muss die Kosten tragen.
Dieses Kostenübernahmeverfahren ist gerichtlich anerkannt, wie im Rechtssatz 7 Ob 614/77 festgelegt.
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Salzburg/Flachgau, Einsätze in ganz Österreich
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